Die Fahrerlaubnisklassen
Neu | Entspricht der alten FE-Klasse | Bezeichnung | Erklärung / Besonderheiten |
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AM | M,S | Zweirädrige Kleinkrafträder Dreirädrige Kleinkrafträder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
nicht mehr als 45 km/h, nicht mehr als 50ccm; |
A1 | 1B A1,B |
Krafträder Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Krafträder mit max. 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Leistung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50ccm und mehr als 45 km/h; Leistung von bis zu 15 kW; |
A2 | A (Leistungs- beschränkt) |
Krafträder | Motorleistung von nicht mehr als 35 kW |
A | 1a und 1 A,B |
Krafträder Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
2 Jahre Vorbesitz A2. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Krafträder ab dem 24. Lebensjahr möglich. Dreirädrige Kfz ab dem 21. Lebensjahr. |
B | 3 | Kraftfahrzeuge | Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zGM und einem Anhänger bis max. 750 kg Gesamtmasse, oder: mit einer zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt. |
B96 | BE | Kraftfahrzeug mit Anhänger | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit - zGM des Anhängers von mehr als 750 kg und - zGM der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg |
BE | 3 | Anhänger für Pkw | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg |
C1 | 3 | Kraftfahrzeuge | Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM jedoch max. 7,5 t zGM. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden. Max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. |
C1E | 3 | Lastzüge der Kl. C1 | Kombination aus Kraftfahrzeugen der Kl. C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist auf 12 t begrenzt. |
C | 2 | Kraftfahrzeuge | Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t zGM. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden. Max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz |
CE | 2 | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge der Kl. C | Kombination aus Lastkraftwagen über 3,5 t z. G. und einen Anhänger mit mehr als 750 kg zGM, oder Sattelkraftfahrzeuge über 3,5 t zGM z.B. Lkw-40 Tonner |
D1 | 2+ KOM- Schein | Omnibusse | Omnibusse mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Länge nicht mehr als 8m. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden. |
D1E | 2+ KOM- Schein | Anhänger für Omnibusse der Kl. D1 | Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM. |
D | 2+ KOM- Schein | Omnibusse | Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. z.B. 50 oder 75 Fahrgäste. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden. |
DE | 2+ KOM- Schein | Anhänger für Omnibusse der Kl. D | Kombination aus der Kl. D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zGM |
L | 5 | Traktor / Zugmaschinen | Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen von nicht mehr als 40 km/h bauartbestimmte Höchst-geschwindigkeit. In Kombination mit Anhänger bis max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, mit oder ohne Anhänger. |
T | 2 | Traktor / Zugmaschinen | Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen von nicht mehr als 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger. Ab 18 J. bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschw. |