BSVB

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Die Fahrerlaubnisklassen

NeuEntspricht
der alten
FE-Klasse
BezeichnungErklärung / Besonderheiten
AM M,S Zweirädrige Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
nicht mehr als 45 km/h, nicht mehr als 50ccm;
A1 1B
A1,B
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder mit max. 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Leistung.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50ccm und mehr als 45 km/h; Leistung von bis zu 15 kW;
A2 A (Leistungs-
beschränkt)
Krafträder Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
A 1a und 1
A,B
Krafträder
Dreirädrige
Kraftfahrzeuge
2 Jahre Vorbesitz A2. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Krafträder ab dem 24. Lebensjahr möglich. Dreirädrige Kfz ab dem 21. Lebensjahr.
B 3 Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zGM und einem Anhänger bis max. 750 kg Gesamtmasse, oder: mit einer zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.
B96 BE Kraftfahrzeug mit Anhänger Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zGM des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zGM der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
BE 3 Anhänger für Pkw Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zGM des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
C1 3 Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM jedoch max. 7,5 t zGM. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden. Max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
C1E 3 Lastzüge der Kl. C1 Kombination aus Kraftfahrzeugen der Kl. C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist auf 12 t begrenzt.
C 2 Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t zGM. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden. Max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz
CE 2 Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge der Kl. C Kombination aus Lastkraftwagen über 3,5 t z. G. und einen Anhänger mit mehr als 750 kg zGM, oder Sattelkraftfahrzeuge über 3,5 t zGM z.B. Lkw-40 Tonner
D1 2+ KOM- Schein Omnibusse Omnibusse mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Länge nicht mehr als 8m. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden.
D1E 2+ KOM- Schein Anhänger für Omnibusse der Kl. D1 Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
D 2+ KOM- Schein Omnibusse Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. z.B. 50 oder 75 Fahrgäste. Ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden.
DE 2+ KOM- Schein Anhänger für Omnibusse der Kl. D Kombination aus der Kl. D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zGM
L 5 Traktor / Zugmaschinen Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen von nicht mehr als 40 km/h bauartbestimmte Höchst-geschwindigkeit. In Kombination mit Anhänger bis max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, mit oder ohne Anhänger.
T 2 Traktor / Zugmaschinen Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen von nicht mehr als 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger. Ab 18 J. bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschw.